Aufgaben des Werkstattrates:
-Einhaltung geltender Gesetze
-Gestaltung der Beschäftigungs- und Urlaubszeiten
-Fort- und Weiterbildung
-Verpflegung in der WfbM
-Gestaltung der Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume
-Gesundheits- und Unfallschutz
-Ansprechpartner und Vertreter der Wünsche und Probleme der Beschäftigten
Unsere Ziele:
-Einmal im Jahr in jeder WfbM eine Mitgliederversammlung durchzuführen
-Zusammenarbeit mit Gesetzlichen Betreuern, der Einrichtungsleitung und der Mitarbeiter-/innen Vertretung (MAV)
-Informationsaustausch mit Werkstatträten anderer Einrichtungen