Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die erhaltenen Spenden und erwirtschafteten Gewinne werden verwendet:
zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
zur Instandhaltung von Kirchen oder anderer öffentlicher Gebäude und Einrichtungen,
zur Förderung des Sports, der Jugend- und Altenhilfe,
zur finanziellen Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen und gemeinschaftlicher Aufgaben.