Als Strafverteidiger vertrete ich die Interessen der Beschuldigten im Strafverfahren gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Bereits im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für das spätere Gerichtsverfahren gestellt. Es ist daher ratsam, so früh wie möglich einen Verteidiger zu beauftragen und bis dahin keine Angaben gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu tätigen.