Tel 06021-386650 Anwalt www.110-Verkehrsrecht.de bei Bußgeld Verkehrsunfall

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Zum Anwalt Aschaffenburg + Zentralruf dAV informieren FENDERL Rechtsanwälte und Fachanwälte Aschaffenburg Tel: 06021-38665-0 Fax: 06021-38665-11
Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Diese Informationsseite steht in keinerlei wirtschaftlichen oder sonstigen Verbindung mit der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co.KG und dient dem ausschließlichen Zweck, diese kostenfreie Servicenummer im Umfeld der Rechtsberatung zur Schadensregulierung und im Rahmen eines öffentlichen Onlineservices kostenlos weiter zu verbreiten.
Der Zentralruf ermittelt unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 25 026 00 nach einem Verkehrsunfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Die Ermittlung erfolgt für Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, also für Unfallgeschädigte und deren Vertreter oder Organisationen, die im Zusammenhang mit der Schadenregulierung stehen. Im Falle eines Verkehrsunfalls im Ausland mit einem im EWR oder der Schweiz zugelassenen Fahrzeug, wird zusätzlich zum ausländischen Versicherer auch der in Deutschland zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt. Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichbar. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf der Autoversicherer unter +49 (40) 300 330 300.

In einigen EU-Ländern ist eine direkte Abfrage des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers und des Schadenregulierungsbeauftragten in der Bundesrepublik Deutschland über eine Webseite möglich. Für diese Länder kann durch die Eingabe des amtlichen Kennzeichens und des Unfalldatums die gegnerische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte ermittelt werden:
Anfragen im Verkehrsrecht zu Bußgeld und zur Verkehrsunfall Schadensregulierung bearbeiten.
Zentralruf der Autoversicherer den jeweiligen Unfallbeteiligten mitteilen.

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