Das Technische Hilfswerk, gegründet 1950, ist die Katastrophenschutzorganisation der Bundesregierung und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministers. Drei Aufgaben sind dem THW zugewiesen:
- die technische Hilfe im Zivilschutz
- in der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland
- in der Gefahrenabwehr auf Anforderung der zuständigen Stellen.
Unser Ziel ist es, mit humanitärer Hilfe, die Not der Menschen zu lindern. Die kompetente Hilfe des THW wird immer dann angefordert, wenn mit umfangreicher technischer Ausstattung gearbeitet werden muss oder absehbar ist, dass die Arbeit mit technischen Mitteln längere Zeit in Anspruch nimmt.
„Wer Brücken baut, verbindet Menschen." Daher sind die Männer und Frauen des THW nicht nur für den technischen Einsatz ausgebildet. Das Verständnis, dass ihr Dienst vor Ort auch ein bleibender Beitrag zur Völkerverständigung ist, steht am Anfang jeder THW-Karriere.