Wie funktioniert Zeitarbeit?
Generell sind Zeitarbeitnehmer Beschäftigte wie andere auch.
Für den Zeitarbeitnehmer gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz und gesetzlicher Kündigungsschutz.
Zeitarbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer hat.
Einziger Unterschied: Der Personaldienstleister setzt seine Mitarbeiter in Kundenunternehmen ein. Die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sind als Dienstleister am Arbeitsplatz im Kundenbetrieb tätig.