Prüfung Ihres Heizöltanks durch Sachverständige nach VAwS in Nordrhein-Westfalen .
Oberirdische (Kellertanks, Batterietanks, Zylindrisch liegende oder stehende Tanks) und unterirdische (Erdtanks) Heizöl- und Diesel-Tankanlagen in NRW unterliegen einer Prüfpflicht.
Diese Tankprüfung (Tankabnahme) wird durch zugelassene Sachverständige nach § 11 VAwS durchgeführt. Hierzu zählen auch Tankanlagen für Heizöl in vielen privaten Haushalten, Tanks mit Lösemitteln, Farben oder Lacken in chemischen Unternehmen und auch Frischöltanks zum Beispiel. in Autohäusern.
Alle diese Tankanlagen müssen vom Betreiber wiederkehrend oder bei Stilllegung geprüft werden.