"Gewerkschaftliche Vertrauensleute sind Gewerkschaftsmitglieder, die in dem Betrieb, in dem sie beschäftigt sind, die gewerkschaftlichen Aufgaben wahrnehmen. Sie sind das Bindeglied zwischen Gewerkschaften und ihren Mitgliedern. Ihre Tätigkeit ist über die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 GG gesichert. Sie dürfen gegenüber anderen Beschäftigten im Betrieb nicht benachteiligt werden. Den Vertrauensleuten kann über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen Sonderschutz gewährt werden.
Zu unterscheiden sind die gewerkschaftlichen Vertrauensleute von den sog. betrieblichen Vertrauensleuten, die von Arbeitgebern eingesetzt werden, nicht selten, um eine Beteiligung der Beschäftigten vorzutäuschen und damit die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern."
Quelle: http://www.wiki-gute-arbeit.de/index.php/Vertrauensleute