den Gedanken der gleichberechtigten Beteiligung von Schöffen und/oder ehrenamtlichen Richtern an der Rechtssprechung
durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu verbreiten.
neu gewählte Schöffen und ehrenamtliche Richter auf die Ausübung ihres Amtes zielgerichtet vorzubereiten.
aktive ehrenamtliche Schöffinnen/Schöffen und Richterinnen/Richterbei der Ausübung ihres Amtes durch ein
Angebot fachspezifischer Informations-, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen in ihrer Handlungskompetenz zu stärken.
Durch Maßnahmen der Erwachsenenbildung für die Förderung des Rechtsbewussteins in der Bevölkerung beizutragen
und die Träger der Erwachsenenbildung bei ähnlichen Vorhaben zu unterstützen.