Wohnmobilvermietung-Kneißler

Ziegeltalstraße 7, Salzstetten, 72178
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Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung eines Wohnmobils. Der Mieter oder ein anderer Berechtigter führt die Fahrt selbstständig durch und trägt dafür die Verantwortung
Mietpreise

Gültig sind die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Wurden andere Preise vereinbart, so gelten diese. Darin sind die gesetzliche Mehrwertsteuer, Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung enthalten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale gemäß gültiger Preisliste berechnet.
Berechnung

Übergabe und Rückgabetag werden zusammen als ein Miettag gerechnet. Urzeiten werden mit dem Mieter vereinbart. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Bei Rückgabeverspätung von mehr als drei Stunden wird dem Mieter der Tagespreis für den weiteren Tag berechnet.
Zahlungsweise

Nach Vertragsabschluss bzw. nach der schriftlichen Bestätigung des Vermieters wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 25 % fällig. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht mehr an die Bestätigung gebunden. Die restlichen Kosten des Mietpreises müssen spätestens 14 Tage vor Mietbeginn bezahlt sein. Kommt es zu einer kurzfristigen Buchung, so ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Reservierung und Rücktritt

Die Wohnmobilreservierung wird erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig

10% des Mietpreises bis 60 Tage vor Mietbeginn

50% des Mietpreises vom 59. – 18. Tag

Der volle Mietpreis bei weniger als 18 Tage vor Mietbeginn.

Wird das Wohnmobil nicht abgeholt gilt das als Rücktritt, der volle Preis wird fällig. Einen Abschluss eines Urlaubschutzpaketes, Reiserisikoversicherung wird empfohlen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingangszeitpunkt einer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (per Einschreiben)
Kaution

Die Kaution beträgt Eintausend Euro und muss bei Fahrzeugübernahme an den Vermieter übergeben werden. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges, sowie erfolgter Mietabrechnung wird die Kaution an den Mieter zurückerstattet. Sollte das Fahrzeug nicht gereinigt, betankt oder beschädigt sein, wird dies mit der Kaution verrechnet. Auf Basis eines Kostenvoranschlages kann der Vermieter infolge eines Schadenereignisses die Kaution zurück behalten bis die Höhe der Kosten geklärt ist.
Übergabe Rückgabe Reinigungsgebühren

Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges ist zu den jeweils vereinbarten Terminen beim Vermieter zu übernehmen und zurück zu geben. Bei Fahrzeugübernahme sind der Führerschein und der gültige Personalausweis im Original vorzulegen. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeuges vorbehaltlos an. Vor Fahrzeugübergabe erfolgt eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbartem Zeitpunkt innen gereinigt, vollgetankt und im protokolliertem Zustand zurück zu geben
Berechtigte Fahrer

Das Mindestalter des Mieters bzw. des Fahrers muss mind. 21 Jahre betragen. Der Fahrer muss im Besitz der Führerscheinklasse 3 bzw. B (für Fahrzeuge bis 3,5 t. zulässiges Gesamtgewicht oder die Klasse C (über 3,5t zGG) sein und ein Jahr Fahrpraxis haben. Der Mieter haftet im vollen Umfang dafür, dass nur Personen das Mietfahrzeug fahren, die im Besitz dieser Führerscheinklassen sind. Diese Personen müssen zuvor im Mietvertrag angegeben werden.
Pflichten des Mieters

Bei Fahrzeugübergabe hat der Mieter selbst zu erscheinen. Er steht für sein Handeln ein, genauso für das des jeweiligen Fahrers. Auch muss er auf einen schonenden Umgang des Fahrzeuges achtgeben, regelmäßige technische Kontrollen durchführen. Das Fahrzeug darf nicht verändert werden (technisch wie optisch) Der Mieter trägt die Volle Verantwortung für den gesamten Mietzeitraum bis zur Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort für Fahrzeuge und Zubehör.
Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem hat sich der Mieter sofort an die Polizei zu wenden. Auch den Vermieter hat er umgehend zu kontaktieren und über alle Einzelheiten des Schadens oder des Unfalls Auskunft zu geben. Zuerst telefonisch, danach schriftlich. Im Unfallschadensbericht müssen Namen, Anschrift der beteiligten Personen, Zeugen mit Unterschrift, amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge mit dessen Versicherungsdaten enthalten sein. Schadensansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Bei Fremdverschulden müssen die Daten vom Mieter so gesichert sein, dass eine Schuldenregulierung abgewickelt werden kann, ansonsten kann der Vermieter den Schaden als Kaskoschaden abrechnen.
Versicherungsschutz

Für das Fahrzeug besteht Haftplicht Teil- und Vollkaskoversicherung. Bei Kaskoschäden hat der Mieter eine Eigenbeteiligung von 1.000.-Euro für jeden einzelnen Schaden zu zahlen.
Reparaturen

Nötige Reparaturen für Betriebs. und Verkehrssicherheit dürfen vom Mieter bis zur Höhe von 100 Euro in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters wenn der Garantiefall nicht mehr gegeben ist. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter wenn die entsprechenden Belege vorgelegt werden, soweit der Mieter daran Schuld trägt.
Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossene Versicherung besteht. Für durch Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Mitarbeiter des Vermieters und deren Vertragspartner. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Bei Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges z.B. durch Unfall, Diebstahl besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrzeuges. Wenn möglich stellt der Vermieter binnen 2 Tagen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Der bis dahin bezahlte Mietpreis wird vom Vermieter anteilig erstattet.
Verbotene Nutzung

Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden bei:

Zur Weitervermietung und Verleihung
Zur Beförderung von giftigen, explosiven und radioaktiven oder leicht entzündlichen Stoffen

Die Mitnahme von Tieren und das Rauchen im Fahrzeug sind aus hygienischen Gründen verboten. Fahrten in ost-oder außereuropäischen Länder sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters verboten.
Schlussbestimmung

Der Sitz des Vermieters ist Erfüllungsort. Ist der Mieter eine Juristische Person des öffentlichen Rechts, Unternehmer oder der Mieter keinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, oder nicht bekannt ist, dann wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters vereinbart. Ausschließlich deutsches Recht gilt für den zwischen Vermieter und Mieter zustande gekommenen Vertrag. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages ergänzend und hilfsweise gelten gesetzliche Bestimmungen.

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