Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und hieran anknüpfend die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ermöglichen vielen unglücklichen Verbrauchern jetzt einen eleganten und oft sehr lukrativen Ausstieg aus Ihren Renten- und/oder Lebensversicherungen, die in der Zeit von Mitte 1994 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden.
Die Option, den Versicherungsvertrag auch noch viele Jahre nach Abschluss zu widerrufen, basiert auf einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2014. Grundlage für die Entscheidung waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen!